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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen FAIR-ena, vertreten durch Verena Mendel und dem Auftraggeber, im Folgenden als KundIn oder Teilnehmende/r bezeichnet. FAIR-ena erbringt sämtliche Angebote und Dienstleistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.

Das Leistungsangebot von FAIR-ena umfasst theoretische und praktische Unterweisungen sowie andere Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeverhaltensberatung. Dies können Einzelstunden, Gruppenkurse, Social Walks sowie andere Angebote und Veranstaltungen sein, die von FAIR-ena durchgeführt werden.

Der konkrete Gegenstand sowie der konkrete Umfang der Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der konkreten Vereinbarung mit dem/der jeweiligen KundIn.

Im Einzelfall zwischen FAIR-ena und dem/der KundIn getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden AGB.

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, welches nach der Kontaktaufnahme von FAIR-ena zur Verfügung gestellt wird. Mit seiner/ihrer Anmeldung bei FAIR-ena erklärt sich der/die KundIn die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch FAIR-ena zustande. Eine Anmeldung ist stets verbindlich.

2.Teilnahmebedingungen

Eine Teilnahme an den Angeboten von FAIR-ena erfolgt unter folgenden Bedingungen., deren Einhaltung mit der Anmeldung zugesichert wird und auf Verlangen nachzuweisen ist:

a) Grundsätzlich kann jeder volljährige Hundehaltende teilnehmen.

b) Der teilnehmende Hund ist bei der zuständigen Gemeinde ordnungsgemäß gemeldet.

c) Für den teilnehmenden Hund besteht eine entsprechende, gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung.

d) Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein sowie einen ausreichenden Impfschutz besitzen.

e) Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit FAIR-ena am Training teilnehmen. Der Hundehaltende verpflichtet sich dazu FAIR-ena über die bestehende oder drohende Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.

f) FAIR-ena ist vor dem Ausbildungsbeginn über etwaige chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität, ausgeprägte Angst) oder andere gesundheitlichen Einschränkungen zu informieren.

g) Der Hund muss ein gut sitzendes Geschirr tragen. Nach vorheriger Absprache mit FAIR-ena ist auch das Tragen eines breiten Halsbandes erlaubt. Der Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel ist strengstens untersagt.

h) Die Teilnahme erfolgt stets auf eigene Gefahr. Verspätungen des/der KundIn gehen zu dessen/deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des Leistungsentgelts.

3. Vergütung / Zahlung

a) Durch die Anmeldung verpflichtet sich der/die KundIn zur Zahlung der anfallenden Kosten (in Euro) per Überweisung. Die Gebühr wird spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage bekanntgegebenen oder schriftlich vereinbarten Honorare.

b) Ab einer Fahrtstrecke von 10 km (ausgehend von 92339 Beilngries) werden 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

c) Eine nicht fristgerechte Überweisung berechtigt FAIR-ena die Anmeldung zu stornieren und alle Leistungen einzustellen bzw. bei bereits erbrachter Leistung ein Mahnverfahren zu veranlassen.

d) Die Abrechnung erfolgt nach §19 Abs. 1 S. 1 UstG ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.

4. Laufzeit der Verträge / Übertragbarkeit

a) Die entsprechende Gültigkeit und Laufzeit der von FAIR-ena angebotenen Leistungen sind der Homepage zu entnehmen. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag des ersten Termins. Eine Rückerstattung des gezahlten Honorars bei unterbliebener rechtzeitiger Inanspruchnahme der Dienstleistungen von FAIR-ena besteht nicht.

b) Die Teilnahme am Training bezieht sich auf den angemeldeten Hund und ist nicht auf andere Hunde übertragbar. Die Begleitperson des Hundes kann gewechselt werden, muss aber physisch und psychisch in der Lage sein den jeweiligen Hund zu führen.

5. Absagen und Stornierungen

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei FAIR-ena.

5.1 Einzelstunden

Absagen von Trainingseinheiten sind bis zu 48 Stunden vor Beginn möglich. Dies muss auf schriftlichem oder telefonischem Wege erfolgen. Erfolgt die Absage eines Termins unter 48 Stunden vor Trainingsbeginn oder erscheint der/die KundIn ohne jegliche Absage nicht zum vereinbarten Termin, behält sich FAIR-ena vor, die vereinbarten Stunden voll in Rechnung zu stellen. Kann die vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen von Seiten FAIR-ena nicht erbracht werden, werden die Stunden nachgeholt.

5.2 Gruppenangebote

Bei Gruppenangeboten gilt zusätzlich zu den oben aufgeführten Bedingungen (siehe Einzelstunden):

Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht werden, kann FAIR-ena bis 24 Stunden vor dem Termin vom Vertrag zurücktreten. Die Teilnahmegebühr wird dann umgehend erstattet. Bei Versäumnis eines oder mehrerer Termine von Seiten des/der KundIn besteht kein Anspruch auf Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

6. Leistungshindernisse

FAIR-ena behält sich in folgenden Fällen vor ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Teilnehmende (vorübergehend) vom Training auszuschließen.

a) Die Anweisungen des/der TrainerIn werden nicht beachtet. Um Gefahren abzuwenden ist den Anweisungen des/der TrainerIn unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und die Zusammenführung von Hunden bedürfen der Anweisung des Ausbilders/der Ausbilderin.

b) Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung der TrainerInnen, anderer Teilnehmenden und Außenstehenden ausgeschlossen ist. FAIR-ena behält sich vor den/die KundIn von sämtlichen Angeboten auszuschließen, sofern der teilnehmende Hund eine potentielle Gefahr darstellen könnte.

c) Läufige Hündinnen, sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten. Ein vorübergehender Ausschluss von Gruppenangeboten berechtigt nicht zur Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

d) KundInnen, welche das Training wiederholt stören

e) KundInnen, welche sich in Zahlungsrückstand befinden

f) KundInnen, welche sich vertragswidrig verhalten

g) KundInnen, welche sich tierschutzwidrig oder grob fahrlässig verhalten

Weitere rechtliche Schritte werden vorbehalten.

Bei komplettem Ausschluss aus einem fortlaufenden Training/Programm werden die verbleibenden Stunden des Pakets abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20% auf den Komplettpreis erstattet.

7. Haftung

FAIR-ena übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem/der KundIn, seinem/ihrem Hund oder weiteren Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen oder dem Freilauf des Hundes entstehen. Der/die KundIn trägt während der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen die alleinige Haftung für das Verhalten seines/ihres Hundes. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmende haftet uneingeschränkt für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Alle Begleitpersonen sind durch den/die KundIn von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

Der/die KundIn erhält im Rahmen des Training Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. FAIR-ena weist darauf hin, dass für einen bestimmten Ausbildungserfolg keine Garantie übernommen wird. Der Trainingserfolg hängt entscheidend von der Umsetzung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Bezugsperson(en) des Hundes ab.

8. Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen von FAIR-ena, die dem Halter im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der/die KundIn darf herausgegebene Materialien und Dokumente nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.

9. Bild- und Tonmaterial

Foto- und Videoaufnahmen, die während der Trainingseinheiten von FAIR-ena erstellt werden, dürfen nach Absprache mit dem/der KundIn für eigene Zwecke auf der Homepage, auf Social-Media-Kanälen oder auf Printmedien veröffentlicht werden.

10. Sonstiges

a) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der ersetzten Bestimmung möglichst nahe kommt.

b) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von FAIR-ena.

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